Verbotene biometrische Kategorisierung nach EU AI Act

KI-Systeme, die Personen anhand biometrischer Daten nach sensiblen Merkmalen kategorisieren, sind nach Art. 5 EU AI Act verboten.

Was ist verboten?

Verboten sind KI-Systeme, die biometrische Daten von Personen nutzen, um diese nach folgenden Merkmalen zu kategorisieren:

  • Rasse oder ethnische Herkunft
  • Politische Meinungen
  • Gewerkschaftszugehörigkeit
  • Religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen
  • Sexualleben oder sexuelle Orientierung

Diese Kategorisierung ist unabhängig davon verboten, ob sie für öffentliche oder private Zwecke eingesetzt wird.

Abgrenzung zur erlaubten Biometrie

Nicht verboten ist die biometrische Kategorisierung nach nicht-sensiblen Merkmalen wie Alter oder Geschlecht – vorausgesetzt, sie erfolgt unter den Hochrisiko-Anforderungen von Anhang III. Die Grenze liegt bei den ausdrücklich genannten sensiblen Kategorien.

Ebenfalls nicht verboten ist die biometrische Verifikation (Identitätsprüfung – "Ist das die gleiche Person?") im Gegensatz zur Identifizierung ("Wer ist diese Person?").

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