Hochrisiko-KI im Finanzbereich
Folgende KI-Anwendungen im Finanzbereich sind nach Anhang III explizit als Hochrisiko eingestuft:
- Kreditwürdigkeitsprüfung: KI-Systeme zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Privatpersonen (z. B. Scoring-Systeme wie SCHUFA-Ähnliche)
- Versicherungstarife: KI-Systeme zur Risikobewertung und Preisgestaltung in der Kranken- und Lebensversicherung
Ausgenommen ist Kreditwürdigkeitsprüfung zum Zweck der Betrugserkennung – diese fällt nicht unter Hochrisiko.
DSGVO, KI-Verordnung und DORA
Finanzinstitute müssen neben dem EU AI Act auch DSGVO und DORA (Digital Operational Resilience Act) beachten. Die Anforderungen ergänzen sich:
- DSGVO Art. 22 verbietet rein automatisierte Entscheidungen bei Krediten ohne Widerspruchsmöglichkeit
- DORA verlangt robuste IT-Systeme – inklusive KI-Systeme
- Der EU AI Act ergänzt mit spezifischen KI-Anforderungen
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