Social Scoring: Verboten nach Art. 5 EU AI Act

Das sogenannte Social Scoring – die systematische Bewertung und Klassifizierung von Bürgern durch staatliche Stellen auf Basis ihres Verhaltens – ist seit dem 2. Februar 2025 in der EU verboten.

Was ist Social Scoring?

Social Scoring bezeichnet den Einsatz von KI-Systemen, die Menschen anhand ihres sozialen Verhaltens, ihrer persönlichen Eigenschaften oder ihrer Lebensumstände systematisch bewerten und in Kategorien einteilen – mit dem Ziel, sie auf dieser Grundlage unterschiedlich zu behandeln.

Das bekannteste Beispiel ist das chinesische "Sozialkredit-System", in dem staatliche Stellen Bürger auf Basis ihres Verhaltens in verschiedenen Lebensbereichen bewerten und Belohnungen oder Einschränkungen verhängen.

Was genau ist verboten?

Verboten ist der Einsatz von KI-Systemen durch öffentliche Behörden oder in deren Auftrag, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Das System bewertet oder klassifiziert natürliche Personen oder Gruppen
  • Die Bewertung basiert auf sozialem Verhalten oder persönlichen Eigenschaften
  • Die Klassifizierung führt zu nachteiligen Behandlungen der betroffenen Personen

Das Verbot gilt ausdrücklich für staatliche Akteure. Private Unternehmen können von ähnlichen Systemen nicht per se betroffen sein – allerdings könnte ein restriktiveres Profiling-Verbot über die DSGVO greifen.

Was bedeutet das für private Unternehmen?

Das explizite Verbot richtet sich an staatliche Stellen. Private Unternehmen sind nicht per se vom Social-Scoring-Verbot betroffen – allerdings gelten für sie andere Regelungen:

  • Kreditscoring: Systeme wie SCHUFA unterliegen als Hochrisiko-KI strengen Anforderungen (Anhang III, Nr. 5)
  • Profiling durch Plattformen: Wird durch DSGVO Art. 22 (Recht auf Nicht-Profiling) eingeschränkt
  • Verhaltensbeeinflussung: Manipulative Techniken (auch durch private Akteure) sind nach Art. 5 Abs. 1 a) verboten

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