Hochrisiko-Anwendungsfälle nach Anhang III des EU AI Act

Anhang III des EU AI Act listet die KI-Anwendungsfelder auf, die automatisch als Hochrisiko eingestuft werden. Hier sind alle 8 Kategorien mit konkreten Beispielen.

1. Biometrische Systeme

KI-Systeme zur biometrischen Identifizierung, Kategorisierung und Emotionserkennung – sofern sie nicht unter die verbotenen Praktiken fallen – gelten als Hochrisiko. Beispiele:

  • Fernbiometrische Identifizierungssysteme (nicht in Echtzeit, nicht für Strafverfolgung)
  • Biometrische Kategorisierung nach Alter, Geschlecht (nicht nach sensiblen Merkmalen)
  • Emotionserkennung für medizinische Zwecke oder Sicherheitsanwendungen

2. Kritische Infrastruktur

KI als Sicherheitskomponente in der Verwaltung und im Betrieb kritischer Infrastruktur:

  • Energienetze (Strom, Gas, Wärme)
  • Wasserversorgung
  • Straßenverkehrsmanagement
  • Digitale Infrastruktur (Rechenzentren, Telekommunikationsnetze)

3. Bildung und Berufsausbildung

KI-Systeme, die über Bildungszugänge entscheiden oder Lernende bewerten:

  • Zulassungssysteme für Universitäten und Schulen
  • Automatische Bewertung von Prüfungsleistungen
  • KI zur Überwachung von Prüflingen (Proctoring)
  • Systeme zur Bildungswegeempfehlung

4. Beschäftigung und Personalmanagement

Dies ist einer der am stärksten regulierten Bereiche, da HR-KI direkte Auswirkungen auf die Lebensgrundlage von Menschen hat:

  • Bewerber-Screening-Software (ATS mit KI)
  • KI-gestützte Videointerviews zur Persönlichkeitsbewertung
  • KI zur Beurteilung der Arbeitsleistung
  • Algorithmen zur Aufgabenverteilung (z. B. in der Gig Economy)
  • KI für Beförderungsentscheidungen

5. Zugang zu wesentlichen Diensten

KI-Systeme, die über den Zugang zu wichtigen Ressourcen entscheiden:

  • Automatische Kreditscoring-Systeme (z. B. Schufa-ähnlich)
  • Algorithmen zur Priorisierung von Notrufanrufen
  • KI in der Kranken- und Lebensversicherungsprüfung
  • Systeme zur Bewilligung oder Ablehnung von Sozialleistungen

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