Der EU AI Act ist das weltweit erste umfassende KI-Regulierungsgesetz. Er wurde vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU verabschiedet und ist am 1. August 2024 in Kraft getreten.
Ziele des EU AI Act
Der EU AI Act verfolgt zwei Hauptziele: einerseits den Schutz von Grundrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit vor schädlichen KI-Systemen, andererseits die Förderung von Investitionen in und die Entwicklung von KI in Europa durch Rechtssicherheit.
Anwendungsbereich
Der EU AI Act gilt für alle Unternehmen, die KI-Systeme in der EU in Verkehr bringen oder einsetzen – unabhängig davon, ob sie in der EU ansässig sind. Der territoriale Geltungsbereich ist vergleichbar mit der DSGVO.
Die vier Risikoklassen
Das Herzstück des EU AI Act ist eine risikobasierte Klassifizierung von KI-Systemen in vier Stufen:
- Unakzeptables Risiko: Verboten (Art. 5) – seit Februar 2025
- Hochrisiko: Strenge Anforderungen – ab August 2026
- Begrenztes Risiko: Transparenzpflichten – ab August 2026
- Minimales Risiko: Kaum reguliert
GPAI-Modelle
Mit einem eigenen Kapitel (Art. 51–56) regelt der EU AI Act auch General Purpose AI-Modelle wie Large Language Models. Die GPAI-Pflichten gelten seit August 2025.
Bußgelder bei Verstößen
Der EU AI Act sieht empfindliche Bußgelder vor: bis zu 35 Millionen Euro oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes bei Verstößen gegen die Verbote des Artikel 5.
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