Warum ist KI in HR Hochrisiko?
Der EU AI Act stuft KI-Systeme im Personalwesen als Hochrisiko ein, weil sie direkte Auswirkungen auf die Lebensgrundlage von Menschen haben. Anhang III, Nr. 4 nennt explizit:
- KI zur Erstellung von Stellenausschreibungen und deren gezielter Verbreitung
- KI-gestützte Analyse und Filterung von Bewerbungen
- KI zur Bewertung von Kandidaten in Bewerbungsprozessen
- KI für Beförderungs- und Entlassungsentscheidungen
- KI zur Aufgabenzuweisung und Leistungsüberwachung
Was ist im HR-Kontext verboten?
Folgendes ist unabhängig von der Hochrisiko-Einstufung in jedem Fall verboten:
- KI zur Erkennung von Emotionen bei Mitarbeitenden
- KI-Systeme, die biometrische Kategorisierung nach Rasse, Religion oder ähnlichem durchführen
- Manipulative Systeme zur Beeinflussung von Mitarbeitenden gegen ihren Willen
Pflichten für HR-Teams als Betreiber
Wenn Ihr Unternehmen KI-Systeme im HR einsetzt, haben Sie als Betreiber folgende Pflichten:
- Nutzung nur gemäß Herstelleranweisungen
- Sicherstellung menschlicher Aufsicht bei allen KI-gestützten HR-Entscheidungen
- Schulung der HR-Mitarbeitenden im Umgang mit dem System
- Protokolle 6 Monate aufbewahren
- Betroffene Mitarbeitende und Bewerber über den KI-Einsatz informieren (Transparenzpflicht)
- Grundrechts-Folgenabschätzung, wenn Sie eine öffentliche Stelle sind
Zusammenspiel mit DSGVO und Betriebsrat
Der EU AI Act ergänzt die DSGVO – er ersetzt sie nicht. Für HR-KI gelten beide Regelwerke parallel:
- DSGVO Art. 22: Das Recht auf Nicht-Profiling gilt für automatisierte Einzelentscheidungen. Rein automatisierte Entscheidungen ohne menschliche Prüfung können unzulässig sein.
- Betriebsrat: In Deutschland und Österreich hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrechte bei der Einführung von KI-Systemen, die das Verhalten oder die Leistung von Mitarbeitenden überwachen.
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