Emotionserkennung am Arbeitsplatz: Verboten nach EU AI Act

Der EU AI Act verbietet KI-Systeme, die Emotionen von Arbeitnehmern oder Schülern erkennen und analysieren. Das betrifft zahlreiche HR-Tech- und EdTech-Anwendungen.

Was ist verboten?

Verboten sind KI-Systeme, die eingesetzt werden, um die Emotionen oder Gefühlszustände von Personen in folgenden Umgebungen zu erkennen, abzuleiten oder zu analysieren:

  • Am Arbeitsplatz – also in beruflichen Kontexten jeder Art
  • In Bildungseinrichtungen – also in Schulen, Universitäten und anderen Lernumgebungen

Die Technologie selbst (Emotionserkennung durch KI) ist nicht verboten – der Einsatz ist es, wenn er in diesen Kontexten stattfindet.

Ausnahmen: Medizinische und Sicherheitszwecke

Das Verbot gilt nicht, wenn der Einsatz aus medizinischen Gründen (z. B. zur Überwachung des Wohlbefindens von Patienten) oder Sicherheitsgründen (z. B. zur Erkennung von Müdigkeit bei Fahrern) erfolgt.

Diese Ausnahmen sind eng auszulegen. Ein Arbeitgeber, der behauptet, das Wohlbefinden seiner Mitarbeitenden zu überwachen, fällt nicht automatisch unter die Ausnahme – der Zweck muss klar medizinisch sein und von Fachpersonal begleitet werden.

Betroffene Produkte und Anwendungen

Folgende Technologien und Produkte könnten unter das Verbot fallen:

  • KI-gestützte Videokonferenz-Tools, die Mimik und Emotion analysieren
  • Proctoring-Software mit Emotionsanalyse für Online-Prüfungen
  • HR-Software mit Stimmungsanalyse bei Videointerviews
  • Wearables, die emotionale Zustände von Mitarbeitenden erfassen und auswerten
  • Customer-Service-Systeme, die die Stimmung von Call-Center-Agenten überwachen

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