Was gilt als Deepfake nach EU AI Act?
Als Deepfake im Sinne des EU AI Act gelten KI-generierte oder KI-manipulierte Bilder, Videos und Audiodateien, die:
- Reale Personen, Orte, Gegenstände oder Ereignisse nachbilden
- Für eine Person fälschlicherweise echt wirken könnten
Die Kennzeichnungspflicht gilt unabhängig davon, ob der Deepfake für Werbung, Unterhaltung, Nachrichten oder andere Zwecke erstellt wurde.
Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht
Keine Kennzeichnungspflicht besteht bei:
- Künstlerischen oder kreativen Werken, sofern die Kennzeichnung den kreativen Prozess nicht unzumutbar beeinträchtigt
- Satire und Parodie – sofern für das Publikum klar erkennbar ist, dass es sich um Satire handelt
- Unterstützung in der Strafverfolgung, Sicherheit oder Notfallmanagement
Wichtig: Selbst bei satiriellen Werken müssen die Rechte der betroffenen Personen gewahrt bleiben.
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