Deepfakes kennzeichnen: Pflicht nach EU AI Act ab August 2026

Der EU AI Act verpflichtet Anbieter von KI-Systemen zur Kennzeichnung von KI-generierten und KI-manipulierten Inhalten – insbesondere Deepfakes. Was das konkret bedeutet.

Was gilt als Deepfake nach EU AI Act?

Als Deepfake im Sinne des EU AI Act gelten KI-generierte oder KI-manipulierte Bilder, Videos und Audiodateien, die:

  • Reale Personen, Orte, Gegenstände oder Ereignisse nachbilden
  • Für eine Person fälschlicherweise echt wirken könnten

Die Kennzeichnungspflicht gilt unabhängig davon, ob der Deepfake für Werbung, Unterhaltung, Nachrichten oder andere Zwecke erstellt wurde.

Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht

Keine Kennzeichnungspflicht besteht bei:

  • Künstlerischen oder kreativen Werken, sofern die Kennzeichnung den kreativen Prozess nicht unzumutbar beeinträchtigt
  • Satire und Parodie – sofern für das Publikum klar erkennbar ist, dass es sich um Satire handelt
  • Unterstützung in der Strafverfolgung, Sicherheit oder Notfallmanagement

Wichtig: Selbst bei satiriellen Werken müssen die Rechte der betroffenen Personen gewahrt bleiben.

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