Begrenztes Risiko: Transparenzpflichten für KI-Systeme

Viele KI-Systeme fallen weder unter die Verbotskategorie noch unter Hochrisiko – sie unterliegen aber Transparenzpflichten. Nutzer müssen wissen, wenn sie mit KI interagieren.

Was ist begrenztes Risiko?

Als KI-Systeme mit begrenztem Risiko gelten Systeme, die zwar keine unmittelbare Gefährdung darstellen, aber das Potenzial haben, Menschen zu täuschen oder zu manipulieren, wenn sie nicht transparent gekennzeichnet sind.

Für diese Systeme gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Act, die ab dem 2. August 2026 vollständig in Kraft treten.

Welche Transparenzpflichten gelten?

Chatbots und KI-Assistenten

Anbieter von KI-Systemen, die direkt mit Menschen interagieren (z. B. Chatbots, virtuelle Assistenten), müssen die Nutzer darüber informieren, dass sie mit einer KI kommunizieren – und zwar klar, rechtzeitig und verständlich. Die Kennzeichnung muss spätestens zu Beginn der Interaktion erfolgen.

Deepfakes

KI-generierte Bilder, Videos oder Audiodateien, die reale Personen, Orte oder Ereignisse nachbilden, müssen als KI-generiert oder KI-manipuliert gekennzeichnet werden. Ausnahmen gelten nur für künstlerische Werke, satireische Inhalte oder offensichtlich fiktive Szenarien – sofern die Nutzung der Betroffenen rechte beachtet wird.

KI-generierte Texte zu öffentlichen Angelegenheiten

Werden KI-generierte Texte mit dem Zweck veröffentlicht, die Öffentlichkeit zu informieren (z. B. Nachrichtenartikel, politische Kommunikation), müssen sie als KI-erzeugt gekennzeichnet sein.

Konkrete Beispiele

AnwendungsfallPflichtAb wann
Kunden-Chatbot auf WebsiteHinweis "Sie chatten mit einem KI-System"August 2026
KI-generiertes ProduktbildKennzeichnung als KI-generiertAugust 2026
KI-NachrichtenartikelKennzeichnung als KI-verfasstAugust 2026
Voice-KI im KundenserviceHinweis auf KI-Stimme zu BeginnAugust 2026
Avatar in VideomeetingKennzeichnung als synthetischAugust 2026

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