EU AI Act und die Schweiz: Der Praxisleitfaden

Die Schweiz ist kein EU-Mitglied – aber der EU AI Act betrifft trotzdem viele Schweizer Unternehmen. Dieser Artikel klärt, wer betroffen ist und was zu tun ist.

Veröffentlicht: 1. September 2025· 8 Min. Lesezeit

Territoriale Geltung: Schweiz und EU AI Act

Der EU AI Act hat einen weiten territorialen Anwendungsbereich: Er gilt nicht nur für EU-Unternehmen, sondern für alle Unternehmen weltweit, wenn:

  • Ein KI-System in der EU in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird
  • Outputs eines KI-Systems in der EU genutzt werden

Das bedeutet für Schweizer Unternehmen: Sobald Sie KI-Produkte an EU-Kunden verkaufen oder über eine Website EU-Nutzer bedienen, greift der EU AI Act.

Pflicht: EU-Bevollmächtigter für Drittland-Anbieter

Schweizer Unternehmen, die als Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen auf dem EU-Markt tätig sind, müssen einen EU-Bevollmächtigten benennen – eine in der EU ansässige natürliche oder juristische Person, die gegenüber Behörden als Ansprechpartner fungiert.

Dies ist ähnlich der DSGVO-Pflicht zur Benennung eines EU-Vertreters und gilt nur für Anbieter (nicht für Betreiber).

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