Das Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG)
Das revidierte Bundesgesetz über den Datenschutz (nDSG) ist seit dem 1. September 2023 in Kraft. Es orientiert sich stark an der DSGVO und enthält relevante Regelungen für den KI-Einsatz:
- Profiling mit besonders schützenswerten Daten ist besonders geregelt
- Das Recht auf Erläuterung automatisierter Entscheidungen ist verankert
- Datenschutz-Folgenabschätzungen sind bei hohem Risiko Pflicht
Gilt der EU AI Act für Schweizer Unternehmen?
Ja – in vielen Fällen gilt der EU AI Act auch für Schweizer Unternehmen. Der EU AI Act hat einen weiten territorialen Anwendungsbereich:
- Als Anbieter: Wenn Sie ein KI-System in der EU vermarkten – unabhängig davon, ob Ihr Unternehmen in der Schweiz sitzt.
- Als Betreiber: Wenn Sie ein KI-System in der EU einsetzen, also wenn dessen Outputs in der EU genutzt werden.
Kurz: Wenn Ihre Kunden oder Nutzer in der EU sind, greift der EU AI Act – auch für Schweizer KMU und Start-ups.
Doppelte Compliance: DSG + EU AI Act
Schweizer Unternehmen mit EU-Geschäft müssen beide Regelwerke einhalten:
| Aspekt | Schweizer nDSG | EU AI Act |
|---|---|---|
| Geltungsbereich | Datenverarbeitung in der CH und mit CH-Bezug | KI-Systeme mit EU-Marktbezug |
| Schwerpunkt | Datenschutz | KI-spezifische Risiken |
| Behörde | EDÖB (Eidg. Datenschutzbeauftragter) | Nationale Marktüberwachungsbehörden |
AI Act Compliance Tool
Ist Ihr KI-System EU AI Act-konform?
Kostenlos prüfen in 10 Minuten — spezifisch für Ihr Unternehmen und Ihre Branche.
Jetzt Risiko prüfen →