DSG und EU AI Act: KI-Compliance für Schweizer Unternehmen

Die Schweiz hat ein eigenes Datenschutzgesetz (nDSG, seit September 2023). Schweizer Unternehmen, die in der EU tätig sind, müssen zusätzlich den EU AI Act beachten.

Das Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG)

Das revidierte Bundesgesetz über den Datenschutz (nDSG) ist seit dem 1. September 2023 in Kraft. Es orientiert sich stark an der DSGVO und enthält relevante Regelungen für den KI-Einsatz:

  • Profiling mit besonders schützenswerten Daten ist besonders geregelt
  • Das Recht auf Erläuterung automatisierter Entscheidungen ist verankert
  • Datenschutz-Folgenabschätzungen sind bei hohem Risiko Pflicht

Gilt der EU AI Act für Schweizer Unternehmen?

Ja – in vielen Fällen gilt der EU AI Act auch für Schweizer Unternehmen. Der EU AI Act hat einen weiten territorialen Anwendungsbereich:

  • Als Anbieter: Wenn Sie ein KI-System in der EU vermarkten – unabhängig davon, ob Ihr Unternehmen in der Schweiz sitzt.
  • Als Betreiber: Wenn Sie ein KI-System in der EU einsetzen, also wenn dessen Outputs in der EU genutzt werden.

Kurz: Wenn Ihre Kunden oder Nutzer in der EU sind, greift der EU AI Act – auch für Schweizer KMU und Start-ups.

Doppelte Compliance: DSG + EU AI Act

Schweizer Unternehmen mit EU-Geschäft müssen beide Regelwerke einhalten:

AspektSchweizer nDSGEU AI Act
GeltungsbereichDatenverarbeitung in der CH und mit CH-BezugKI-Systeme mit EU-Marktbezug
SchwerpunktDatenschutzKI-spezifische Risiken
BehördeEDÖB (Eidg. Datenschutzbeauftragter)Nationale Marktüberwachungsbehörden

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