EU-Konformitätserklärung für KI-Systeme: Pflichten nach Art. 47

Die EU-Konformitätserklärung (Declaration of Conformity) ist das formale Dokument, mit dem ein Anbieter erklärt, dass sein Hochrisiko-KI-System alle relevanten Anforderungen des EU AI Act erfüllt. Sie ist Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung und muss mit dem Inverkehrbringen vorliegen.

Was ist die EU-Konformitätserklärung?

Die EU-Konformitätserklärung nach Art. 47 EU AI Act ist eine schriftliche Erklärung des Anbieters, in der er bestätigt, dass sein Hochrisiko-KI-System mit den Anforderungen des EU AI Act konform ist. Sie ist ein Rechtsakt mit erheblicher Bedeutung: Wer eine falsche Konformitätserklärung abgibt, riskiert Bußgelder von bis zu 7,5 Millionen Euro oder 1% des Jahresumsatzes.

Pflichtinhalte nach Art. 47 Abs. 2

Die Konformitätserklärung muss enthalten: Name und Anschrift des Anbieters, Erklärung, dass die Konformitätserklärung in alleiniger Verantwortung des Anbieters ausgestellt wird, Bezeichnung des KI-Systems (Name, Typ, Versionsnummer), Erklärung der Konformität mit den EU AI Act-Anforderungen, Verweis auf angewandte harmonisierte Normen oder andere Spezifikationen, gegebenenfalls Angaben zur notifizierten Stelle und Konformitätsbescheinigung, Ort und Datum der Ausstellung, Name und Unterschrift der bevollmächtigten Person.

Wer unterschreibt die Konformitätserklärung?

Die Konformitätserklärung wird vom Anbieter ausgestellt und von einer bevollmächtigten Person unterzeichnet. Diese Person muss die Befugnis haben, rechtlich bindende Erklärungen für das Unternehmen abzugeben – in der Praxis ist das oft die Geschäftsführung oder ein bevollmächtigter Compliance-Beauftragter. Durch die Unterzeichnung übernimmt das Unternehmen die volle rechtliche Verantwortung für die Konformität des Systems.

Gültigkeit und Aktualisierungspflicht

Die Konformitätserklärung ist an eine bestimmte Version des KI-Systems gebunden. Bei wesentlichen Änderungen am System muss eine neue Konformitätsbewertung durchgeführt und eine aktualisierte Konformitätserklärung ausgestellt werden. Was als "wesentliche Änderung" gilt, ist in Art. 6 Abs. 2 EU AI Act definiert und umfasst u.a. Änderungen, die den ursprünglichen Verwendungszweck beeinflussen oder das Risikoniveau des Systems verändern.

Verhältnis zur technischen Dokumentation

Die Konformitätserklärung verweist auf die technische Dokumentation, ersetzt sie aber nicht. Die technische Dokumentation ist der detaillierte Nachweis; die Konformitätserklärung ist die formale Zusammenfassung. Beide müssen konsistent sein – Widersprüche zwischen den Dokumenten sind ein schwerwiegender Compliance-Fehler. Bewahren Sie beide Dokumente in der gleichen Versionsverwaltung auf.

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