Artikel 72 – Beobachtung nach dem Inverkehrbringen des EU AI Act

Artikel 72 – Beobachtung nach dem Inverkehrbringen regelt das Post-Market-Monitoring. Dieser Überblick erklärt Inhalt und Bedeutung für die Praxis.

Artikel 72 – Beobachtung nach dem Inverkehrbringen: Inhalt

Artikel 72 – Beobachtung nach dem Inverkehrbringen regelt das Post-Market-Monitoring. Die korrekte Anwendung dieses Artikels ist für die Compliance praktisch relevant.

Hochrisiko-Pflichten gelten ab dem 2. August 2026.

Bedeutung für Unternehmen

Für Unternehmen ist entscheidend, ob und wie das Post-Market-Monitoring auf die eigenen KI-Systeme zutrifft. Das hängt von Risikoklasse und Rolle (Anbieter/Betreiber) ab.

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Praktische Umsetzung

Leiten Sie aus Artikel 72 – Beobachtung nach dem Inverkehrbringen konkrete Maßnahmen ab und dokumentieren Sie diese prüfsicher. Verstöße können bis zu 35 Mio. EUR oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes kosten.

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