EU AI Act: Was Sie bis August 2026 erledigt haben müssen

Der 2. August 2026 ist die wichtigste Deadline im EU AI Act: Ab dann müssen Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III konform sein. Bis dahin bleibt wenig Zeit. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, was jetzt zu tun ist.

Veröffentlicht: 1. Juni 2025· Aktualisiert: 1. Februar 2026· 10 Min. Lesezeit

Warum ist der 2. August 2026 so wichtig?

Der 2. August 2026 ist genau zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des EU AI Act (1. August 2024). Ab diesem Datum müssen alle Hochrisiko-KI-Systeme gemäß Anhang III des EU AI Act vollständig konform sein.

Das betrifft KI-Systeme in diesen Bereichen: Personalauswahl und Personalmanagement, Kreditvergabe und Versicherung, Bildung und Prüfungen, kritische Infrastruktur, Strafverfolgung, Asyl und Migration, Justiz und demokratische Prozesse.

Wer am 3. August 2026 immer noch nicht konform ist, riskiert Bußgelder bis zu 30 Millionen Euro (oder 6% des weltweiten Jahresumsatzes) sowie Maßnahmen der nationalen Marktüberwachungsbehörden.

Zeitplan rückwärts: Was wann zu tun ist

Wenn der 2. August 2026 die Ziellinie ist, ergibt sich folgender Rückwärts-Zeitplan:

Jetzt (April 2026): Falls noch nicht begonnen – sofort mit der KI-Inventarisierung und Klassifizierung starten. Externe Berater oder Rechtsbeistand hinzuziehen. Keine Zeit mehr für langsame interne Prozesse.

Mai 2026: Technische Dokumentation finalisieren, Konformitätsbewertung einleiten, QMS vervollständigen, Drittanbieter-Verträge prüfen.

Juni 2026: Konformitätsbewertung abschließen, EU-Konformitätserklärung ausstellen, CE-Kennzeichnung vorbereiten.

Juli 2026: Registrierung in der EU-KI-Datenbank, letzte interne Audits, Schulungen abschließen.

2. August 2026: Alle Systeme müssen konform sein.

Prioritäre Maßnahmen für Hochrisiko-Anbieter

Wenn Sie Anbieter eines Hochrisiko-KI-Systems sind, sind dies die wichtigsten Maßnahmen in der richtigen Reihenfolge:

  1. Risikomanagmentsystem (Art. 9) aufbauen
  2. Daten-Governance-Verfahren (Art. 10) etablieren
  3. Technische Dokumentation (Art. 11, Anhang IV) erstellen
  4. Qualitätsmanagementsystem (Art. 17) einführen
  5. Menschliche Aufsicht (Art. 14) implementieren
  6. Konformitätsbewertung (Art. 43) durchführen
  7. EU-Konformitätserklärung (Art. 47) ausstellen
  8. In EU-Datenbank registrieren (Art. 49)

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