Gebrauchsanweisung für Betreiber: Pflichten nach Art. 13 EU AI Act

Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen müssen ihren Betreibern eine vollständige Gebrauchsanweisung bereitstellen (Art. 13 EU AI Act). Diese ist kein optionaler Service, sondern eine gesetzliche Pflicht – und ein entscheidender Faktor für die haftungsrechtliche Abgrenzung zwischen Anbieter und Betreiber.

Pflichtinhalte der Gebrauchsanweisung nach Art. 13

Art. 13 Abs. 3 EU AI Act listet folgende Pflichtinhalte: Identität und Kontaktdaten des Anbieters, Leistungsmerkmale des Systems (Genauigkeit, Robustheit, Cybersicherheit), bestimmungsgemäßer Verwendungszweck und bekannte Einschränkungen, voraussichtliche Lebensdauer und Wartungsanforderungen, Beschreibung der Maßnahmen zur menschlichen Aufsicht, Eingabe- und Ausgabedaten, technische Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Zusätzlich: Wenn das System personenbezogene Daten verarbeitet, muss die Anweisung DSGVO-Hinweise enthalten.

Format und Sprache der Gebrauchsanweisung

Die Gebrauchsanweisung muss in einer Sprache verfügbar sein, die von den Betreibern im jeweiligen Markt verstanden wird. Für den DACH-Raum: Deutsch ist Pflicht. Das Format ist nicht vorgeschrieben – PDF, Online-Dokumentation oder gedruckte Handbücher sind alle zulässig. Empfehlung: maschinenlesbare Online-Dokumentation (z.B. als Website oder PDF-Download) mit Versionierung. Strukturieren Sie die Anweisung klar: Schnellstart-Guide, vollständige Referenz, FAQ, Fehlerbehebung.

Abgrenzung von der technischen Dokumentation

Gebrauchsanweisung und technische Dokumentation verfolgen unterschiedliche Zwecke: Technische Dokumentation (Art. 11): Für Behörden und Prüfer, technisch detailliert, nicht öffentlich. Gebrauchsanweisung (Art. 13): Für Betreiber, praxisorientiert, muss zugänglich sein. Häufiger Fehler: Die technische Dokumentation einfach als "Gebrauchsanweisung" zu bezeichnen. Sie enthält zwar relevante Informationen, ist aber nicht für operative Betreiber konzipiert.

Haftungsrechtliche Bedeutung der Gebrauchsanweisung

Die Gebrauchsanweisung hat erhebliche haftungsrechtliche Bedeutung: Betreiber, die das System entgegen der Anweisung einsetzen, tragen selbst die Haftung für daraus resultierende Schäden. Anbieter sind entlastet, wenn Schäden durch not-specified-use des Betreibers entstanden sind. Umgekehrt: Anbieter, die eine unvollständige oder irreführende Gebrauchsanweisung bereitstellen, haften für daraus resultierende Schäden des Betreibers oder Dritter. Lassen Sie die Gebrauchsanweisung rechtlich prüfen.

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