Pflichten für GPAI-Anbieter nach EU AI Act

Alle Anbieter von General Purpose AI-Modellen – von OpenAI bis zu einem Schweizer KMU – müssen seit August 2025 bestimmte Mindestanforderungen erfüllen.

Allgemeine Pflichten für alle GPAI-Anbieter

Alle Anbieter von GPAI-Modellen müssen unabhängig von der Modellgröße:

  • Technische Dokumentation erstellen – für eigene Zwecke und für nachgelagerte Anbieter
  • Nutzungsbedingungen bereitstellen – klare Informationen zu Fähigkeiten und Einschränkungen
  • EU-Urheberrecht beachten – Richtlinie 2019/790 muss eingehalten werden
  • Trainingsdaten-Zusammenfassung veröffentlichen – öffentlich zugängliche Zusammenfassung der genutzten Trainingsdaten

Erleichterungen für Open-Source-Modelle

GPAI-Modelle mit einer Open-Source-Lizenz (Gewichte, Architektur und Nutzungsbedingungen sind öffentlich verfügbar) müssen nur die Urheberrechts- und Trainingsdaten-Pflichten erfüllen – sofern sie kein systemisches Risiko darstellen.

Diese Erleichterung gilt nicht, wenn das Modell die 10^25 FLOPs-Schwelle überschreitet.

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