Nationale KI-Behörden: Zuständigkeiten in DACH

Jeder EU-Mitgliedstaat muss eine oder mehrere nationale Behörden für die Umsetzung und Durchsetzung des EU AI Act benennen. Hier der Überblick für Deutschland und Österreich.

Deutschland: Bundesnetzagentur

Deutschland hat die Bundesnetzagentur als primäre Marktüberwachungsbehörde für den EU AI Act benannt. Die Bundesnetzagentur:

  • Überwacht die Einhaltung des EU AI Act durch Anbieter und Betreiber
  • Betreibt den KI-Service Desk für Unternehmen
  • Koordiniert die nationale Umsetzung
  • Kann Produkte vom Markt nehmen und Bußgelder verhängen

Seit Februar 2026 setzt Deutschland den EU AI Act über das KI-Marktüberwachungsgesetz (KI-MIG) um.

Österreich: Zuständige Behörden

In Österreich ist die Zuständigkeit auf mehrere Behörden verteilt, je nach Anwendungsbereich des KI-Systems. Die übergeordnete Koordinierung erfolgt durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK).

Ist Ihr KI-System EU AI Act-konform?

Kostenlos prüfen in 10 Minuten — spezifisch für Ihr Unternehmen und Ihre Branche.

Jetzt Risiko prüfen →

Weiterführende Themen