Rechtsgrundlage: Art. 3 Abs. 29, Art. 10 EU AI Act
Definition
Trainingsdaten sind Daten, die verwendet werden, um ein KI-System durch Anpassung seiner lernfähigen Parameter zu trainieren.
Der EU AI Act stellt in Artikel 10 strenge Anforderungen an Trainingsdaten für Hochrisiko-KI: Relevanz, Repräsentativität, Fehlerfreiheit und Vollständigkeit sind Mindestanforderungen. Herkunft und Verarbeitungsschritte müssen dokumentiert werden.
Verwandte Begriffe
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