Rechtsgrundlage: Art. 74–76 EU AI Act
Definition
Die Marktüberwachung bezeichnet die Tätigkeiten nationaler Behörden zur Überprüfung, ob KI-Systeme die Anforderungen des EU AI Act erfüllen. Marktüberwachungsbehörden haben das Recht, Informationen anzufordern, Systeme zu prüfen und bei Verstößen Maßnahmen zu ergreifen.
In Deutschland übernimmt die Bundesnetzagentur die Marktüberwachung für KI-Systeme. Sie kann Hersteller anschreiben, Dokumentation anfordern und im Extremfall Produkte vom Markt nehmen.
Verwandte Begriffe
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