Drittanbieter-KI: Pflichten für Betreiber

Wer KI von einem Drittanbieter einsetzt, ist Betreiber nach dem EU AI Act. Was das bedeutet und wie Sie sich vertraglich absichern.

Ihre Pflichten als Betreiber von Drittanbieter-KI

Auch wenn Sie ein KI-System von einem externen Anbieter kaufen oder lizenzieren, haben Sie als Betreiber eigene Pflichten nach dem EU AI Act:

  • Prüfen, ob der Anbieter EU AI Act-konform ist (Nachweis anfordern)
  • System nur für den bestimmungsgemäßen Zweck nutzen
  • Keine wesentlichen Änderungen vornehmen (die machen Sie zum Anbieter)
  • Menschliche Aufsicht sicherstellen
  • Vorfälle an den Anbieter und Behörden melden

Vertragsgestaltung: Was muss rein?

Bei der Beschaffung von Hochrisiko-KI-Systemen sollten Verträge folgende Punkte regeln:

  • Nachweis der Konformität (CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung)
  • Bereitstellung der technischen Dokumentation für Betreiber
  • Informationspflicht bei wesentlichen Änderungen am System
  • Regelungen zu Vorfällen und Meldepflichten
  • Verfügbarkeit des Systems in der EU-KI-Datenbank
  • Gewährleistung bei Nicht-Konformität

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