EU AI Act für Behörden und öffentliche Verwaltung

Öffentliche Stellen sind nicht nur vom EU AI Act betroffen – sie unterliegen teils strengeren Anforderungen als private Unternehmen, insbesondere bei der Grundrechts-Folgenabschätzung.

Besondere Pflichten für Behörden

Behörden, die Hochrisiko-KI-Systeme einsetzen, haben als Betreiber besondere Pflichten:

  • Grundrechts-Folgenabschätzung (FRIA): Pflicht vor der Inbetriebnahme bestimmter Hochrisiko-Systeme
  • Registrierung: Betreiber, die Behörden sind, müssen sich zusätzlich in der EU-KI-Datenbank registrieren
  • Öffentlichkeitsinformation: Die Öffentlichkeit muss über den Einsatz von Hochrisiko-KI informiert werden

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