Produktions-KI: Risikoklassifizierung
Minimales Risiko (keine spezifischen EU AI Act-Pflichten): KI-Qualitätskontrolle durch Bildverarbeitung, KI-gestützte Prozessoptimierung, KI-Fehlerkennung in Fertigungslinien, automatische Dokumentengenerierung. Hochrisiko (Anhang III Nr. 2): KI als Sicherheitskomponente in kritischer Infrastruktur (Energieversorgung, Wasserversorgung, kritische Produktionsanlagen). Die meisten Fertigungsunternehmen außerhalb kritischer Infrastruktur sind im minimalen Risikobereich.
Maschinenrichtlinie und EU AI Act: Doppelregulierung
Wenn KI in Maschinen oder Anlagen integriert ist, gelten neben dem EU AI Act auch die EU-Maschinenverordnung (EU 2023/1230) und ggf. weitere Produktsicherheitsvorschriften. Die neue Maschinenverordnung (ab Oktober 2027) berücksichtigt KI-Systeme explizit. Konformitätsbewertung nach Maschinenverordnung und EU AI Act können koordiniert werden. Hersteller, die KI-Funktionen in Maschinen integrieren, sollten beide Regulierungen gleichzeitig berücksichtigen.
Arbeitnehmerrechte bei Produktions-KI
KI-Systeme, die Mitarbeitende in der Produktion überwachen oder bewerten, unterliegen besonderen Anforderungen: Leistungsüberwachung von Arbeitnehmern durch KI ist in Deutschland mitbestimmungspflichtig (§ 87 BetrVG), Transparenzpflicht gegenüber Mitarbeitenden über KI-Einsatz, Biometrische Identifikation (z.B. für Zeiterfassung) braucht explizite Einwilligung. Eine Betriebsvereinbarung regelt den zulässigen Rahmen der KI-gestützten Arbeitnehmerüberwachung.
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