Logistik-KI-Anwendungen und Risikoklassen
Minimales Risiko (kaum Anforderungen): Routenoptimierungsalgorithmen, KI-gestützte Demand Forecasting, automatisierte Lagerverwaltungssysteme, KI-Qualitätskontrolle in der Sortierung. Begrenztes Risiko (Transparenzpflichten): KI-Chatbots für Kundenstatus-Abfragen. Hochrisiko (bei kritischer Infrastruktur): KI-Systeme für die Steuerung kritischer Infrastruktur (z.B. Eisenbahnnetze, Stromversorgungssysteme). Nicht-Hochrisiko-Infrastruktur (Paketlogistik, Straßentransport): meist minimales Risiko.
Autonome Fahrzeuge und EU AI Act
Autonome und semi-autonome Fahrzeuge in der Logistik sind ein Sonderfall: KI-Systeme in autonomen Fahrzeugen unterliegen dem EU AI Act, aber auch der Maschinenrichtlinie und Produktsicherheitsanforderungen. Automatisierte Lagerroboter (AGVs) fallen typischerweise unter die Maschinenrichtlinie, die KI-Anforderungen des EU AI Act ergänzen diese. Für sicherheitskritische Fahrzeugfunktionen (Notbremsung, Kollisionsvermeidung) sind die Hochrisiko-Anforderungen besonders relevant.
Arbeitnehmerüberwachung durch Logistik-KI
Ein besonders sensibler Bereich: KI-gestützte Leistungsüberwachung von Lagerarbeitern und Fahrern. Paketverfolgung und GPS-Tracking von Mitarbeitenden, KI-Auswertung von Scanraten und Effizienzmetriken, Biometrische Identifikation am Lagertor. Alle diese Anwendungen berühren Arbeitnehmerrechte und Mitbestimmungsrechte (BetrVG in Deutschland). Eine Betriebsvereinbarung ist oft erforderlich. Der EU AI Act ergänzt diese Anforderungen um Transparenzpflichten.
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