KI im Marketing: EU AI Act-Anforderungen für Werbung und Targeting

Marketing-KI ist allgegenwärtig: Personalisierungsalgorithmen, KI-generierte Texte und Bilder, automatisiertes Targeting, Chatbots als Kundenberater. Die meisten Marketing-KI-Anwendungen fallen unter begrenztes oder minimales Risiko – aber es gibt wichtige Ausnahmen und Transparenzpflichten.

Marketing-KI-Risikoklassen im Überblick

Die meisten Marketing-KI-Anwendungen haben minimales Risiko: KI-Texterstellung (SEO-Texte, Produktbeschreibungen), KI-Bildgenerierung für Werbematerialien, automatisierte A/B-Tests, klassisches Content-Targeting. Begrenztes Risiko (Art. 50 Transparenzpflicht greift): KI-Chatbots im Kundenservice, KI-generierte personalisierte E-Mails, Deep Fakes oder synthetische Medien in Werbung. Achtung: Wenn Targeting auf besonders schutzbedürftige Gruppen (Kinder, Kranke) zielt, kann dies zu höherem Risiko führen.

Transparenzpflichten für KI-generierte Werbeinhalte

Art. 50 EU AI Act verlangt Kennzeichnung bei: KI-generierten Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalten, die für Werbung im breiten Kontext verwendet werden. KI-erzeugten synthetischen Stimmen (Voice-Overs), Deep Fakes in Werbung, KI-generierten virtuellen Influencern. Die Kennzeichnung muss klar und auffällig sein – versteckte Hinweise im Kleingedruckten genügen nicht. In der Schweiz und Deutschland gibt es zusätzlich Kennzeichnungspflichten aus dem UWG und dem Wettbewerbsrecht.

Psychografisches Targeting und EU AI Act

Besondere Vorsicht bei KI-basiertem psychografischem Targeting: Die Nutzung von KI, um Persönlichkeitsprofile zu erstellen und darauf basierend Werbung auszuspielen, ist ein Grenzbereich. Art. 5 EU AI Act verbietet KI-Systeme, die durch unterschwellige Techniken oder das Ausnutzen psychologischer Schwächen das Verhalten von Personen beeinflussen. Marketing-KI, die auf Schwächen wie Ängste, Süchte oder Unsicherheiten abzielt, könnte unter dieses Verbot fallen.

KI-Influencer und virtuelle Markenbotschafter

Vollständig KI-generierte Influencer oder virtuelle Markenbotschafter müssen klar als solche gekennzeichnet werden (Art. 50 EU AI Act). Zusätzlich gelten: UGC- und Influencer-Marketing-Leitlinien (z.B. W3C, Werberats-Codes), Plattform-eigene Regeln (Instagram, TikTok, YouTube fordern KI-Kennzeichnung), Werbe-Transparenzpflichten nach nationalen Gesetzen. Empfehlung: Kennzeichnen Sie KI-generierte Inhalte immer explizit – dies schafft Vertrauen und schützt vor Abmahnungen.

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